
![]() ![]() KostenAbrechnung der KostenIch berechne die Behandlungshonorare gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeu-ten(GOP).Privat Versicherte erhalten die Kosten in den meisten Fällen komplett von ihrer Krankenversiche-rung erstattet. Es wäre ratsam die Bedingungen für die Erstattung der Kosten vorab mit Ihrer Versicherung zu klären. Gesetzlich Versicherte können im Rahmen der Kostenerstattung behandelt werden. Die Kostenerstattung ist im Sozialgesetzbuch V, § 13 Abs. 3 und 3 a gesetzlich geregelt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dadurch verpflichtet über jeden Antrag eines Patienten auf Leistungserstattung binnen 3 Wochen zu entscheiden. „...Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet....” (Auszug aus dem SGB V § 13) Im Erstgespräch kläre ich mich Ihnen, welche Unterlagen notwendig sind für den Antrag auf Kos-tenerstattung. Informationen zum Thema Kostenerstattung finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung www.dptv.de unter dem Stichwort "Patienteninformation". Dieser erfolgt in den ersten fünf probatorischen Sitzungen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Psychotherapie! Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten. Das ist vor allem zu empfehlen in Fällen, in denen die Erwähnung einer Psychotherapie beruflich oder wirtschaftlich von Nachteil wäre. |